
Information zur Selbständigkeit
Im Kanton Zürich und in den meisten anderen Kantonen kann die dipl. Dentalhygienikerin HF / der dipl. Dentalhygieniker HF selbständig eine Praxis führen. Dies bietet eine hohe Flexibilität, Arbeitspensum und Arbeitszeiten sind individuell wählbar. Familie und Beruf lassen sich gut vereinbaren.Die Gesundheitsbehörden behalten sich jedoch vor, den Umfang des Tätigkeitsbereiches der selbständigen DH mitzubestimmen. Das heisst, dass die DH den Patienten in der eigenen Praxis zur Zeit nur ein eingeschränktes Behandlungsangebot anbieten kann. Es ist zum Beispiel im Kanton Zürich nicht erlaubt, ohne Überweisung Therapien an den Zahnwurzeloberflächen unterhalb des Zahnfleisches durchzuführen.
Sie darf keine Röntgenaufnahmen herstellen und keine Terminal-Anästhesien durchführen. Die Form der Selbständigkeit, welche in Zusammenarbeit mit einem Zahnarzt in seiner oder in der gemeinsamen Praxis stattfindet, erlaubt es der DH jedoch ihre erlernten Tätigkeiten in vollem Umfang auszuüben.
